Bislang herrscht unter der Mehrheit der Gelehrten die Meinung vor, dass der, der dem ijmā` (Konsens) widerspricht, ein Ungläubiger ist; Es ist eine der Bedingungen für einen muftī , dass er keine fatwā herausgeben sollte, die der Übereinkunft früherer Gelehrter widerspricht. Sollte er es dennoch tun, wird seine Beurteilung zurückgewiesen und es ist nicht erlaubt, ihn zu zitieren [ebenso einen Gelehrten, der dem ijmā` widerspricht] und der Qur’ān und die Sunnah des Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sind Zeugnisse dafür, dass es nicht gestattet ist, dem ijmā` zu widersprechen. Allāh (subhanahu wa ta’ala) sagte:


