Das Urteil über das Fasten im Ramadan
Das Fasten im Monat Ramadan ist eine individuelle Verpflichtung [fardu-l-`ain] für jeden Muslim, der die Pubertät erreicht hat, bei Verstand ist und in der Lage ist, zu fasten. Es ist nicht obligatorisch für einen Nicht-Muslim, ein Kind, eine geisteskranke Person oder jemanden, der nicht in der Lage ist, zu fasten (wie etwa jemand im fortgeschrittenen Alter oder jemand, der fortwährend [muzmin] krank ist).


