Taqlid - 'Blindes Befolgen'?

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Taqlid meint, nach der Ansicht eines Mudschtahids  zu handeln, ohne den Beweis dafür zu kennen. Es genügt, wenn die Person dazu die Niyya [Absicht] mit dem Herzen fasst. Es reicht sogar, wenn er es nicht mit der Zunge sagt. Der Taqlid eines Nicht-Mudschtahids bei einem Mudschtahid ist Pflicht [Wadschib] und für den Mudschtahid ist es Haram, in irgendeiner Handlung, mit der er konfrontiert wird, bei jemand anderem Taqlid zu machen.
 

Die Person sucht sich von den vier Madhahib eine aus und macht bei dieser Madhab Taqlid. Nachdem er dies gemacht hat, kann er später, wenn er will, bei einer anderen Madhab Taqlid machen. Wenn er will, kann er in allen Angelegenheiten die Madhab wechseln und wenn er will, [auch nur] einige Rechtsurteile dieser Madhab übernehmen.

 

 
 
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