Die Stellung der Rechtsschulen bezüglich der Glaubensschule der Asch’aris

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Der Gegner sagte: „Gemäß der Maliki-Rechtsschule:

Der Hafiz des Maghreb und dessen gelehrte und namhafte Persönlichkeit, Ibn ‘Abd al-Barr, überlieferte mit seiner Überlieferungskette vom Juristen der Maliki-Rechtsschule des Ostens (im Irak), Ibn Khuwayz Mindad, dass Letzterer in seinem Buch der Bezeugungen die Worte Imam Maliks rahimahullah: „Die Zeugenaussage der Erneuerer (Ahl al-Bid’a) und jener, die ihren Gelüsten folgen (Ahl al-Hawa), sind nicht anerkannt.“, wie folgt erklärt: „Gemäß Imam Malik rahimahullah und dem Rest unserer Gefährten, sind jene, die ihren Gelüsten folgen, die Leute der theologischen Rhetorik (Ahl al-Kalam). Somit ist...

 
 
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